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Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Was Eigentümer in Bayern wissen müssen

Von Patrick Hörber5 Min. Lesezeit
Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Was Eigentümer in Bayern wissen müssen
Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume verpflichtet Grundstückseigentümer in Deutschland, von ihren Bäumen ausgehende Gefahren zu erkennen und abzuwehren. Sie ergibt sich aus § 823 BGB und ständiger Rechtsprechung. Erfüllt wird sie durch regelmäßige fachgerechte Baumkontrollen — etwa nach FLL-Standard.

Was besagt die Verkehrssicherungspflicht?

Als Besitzer eines Baumes haften Sie für Schäden, die dieser Baum anrichtet. Fällt ein morscher Ast auf ein parkendes Auto oder den angrenzenden Gehweg, wird im Zweifelsfall geprüft, ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Die gesetzliche Grundlage bildet § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Kontrollintervalle: Wie oft ist "regelmäßig"?

Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert keine ständige, pedantische Überwachung, aber eine "regelmäßige" und "fachmännische" Kontrolle. Dies bedeutet:

  • Gesunde Bäume: Etwa alle ein bis zwei Jahre kontrollieren lassen.
  • Beschädigte oder stark beanspruchte Bäume: Je nach Defekt halbjährlich oder vierteljährlich.
  • Nach Extremereignissen: Nach schweren Sommergewittern, Herbststürmen oder starkem Schneefall ist eine sofortige Sonderkontrolle ratsam, um versteckte Risse aufzuspüren.

Die rechtskonforme FLL-Kontrolle

Um im Schadensfall nachweisen zu können, dass Sie alles Notwendige getan haben, empfiehlt sich die Beauftragung eines FLL-zertifizierten Baumkontrolleurs. Wir begutachten den Baum systematisch vom Boden bis in die Krone und dokumentieren den Zustand digital.

Checkliste für Eigentümer

  1. Wissen Sie, welche Bäume auf Ihrem Grund stehen? (Kataster-Aufbau)
  2. Wann war die letzte dokumentierte Kontrolle?
  3. Wurden die empfohlenen Pflegemaßnahmen der letzten Begehung umgesetzt?

Hinweis: Dieser Artikel dient rein der Information und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Patrick Hörber

Über den Autor: Patrick Hörber

Experte für Recht & Pflicht bei Garten Lindner in Unterfranken. Seit vielen Jahren im Bereich GaLaBau und Baumpflege aktiv.

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