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Fachkunde und Beratung

Expertise & Ratgeber

In den Artikeln teilen wir unsere Expertise und erklären Fachbereiche.

Fachwissen

Gartenpflege im Jahresverlauf

Die Gartenpflege in Mainfranken wird stark von den regionalen Gegebenheiten bestimmt. Durch das eher warme und trockene Klima mit nur etwa 600 mm Niederschlag pro Jahr sind besondere Pflegemaßnahmen gefragt – dazu gehören frühere Rückschnitte und ein smartes Bewässerungskonzept. Wer seinen Garten hier grün und gesund halten möchte, sollte ihn ein- bis zweimal pro Woche durchdringend mit 15 bis 20 Litern pro Quadratmeter wässern. Besonders der Rasen profitiert davon, wenn er seltener, dafür aber ausgiebig gewässert und nicht zu kurz gemäht wird (mindestens 4 bis 5 cm). Für Neuanpflanzungen von Gehölzen ist der Herbst (Oktober bis November) die beste Zeit, da der Boden dann noch warm ist. Ein wichtiger Hinweis für Heckenbesitzer: Radikale Rückschnitte sind wegen des Naturschutzgesetzes nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt. Wer wenig Zeit hat oder sichergehen möchte, dass Pflanzenkrankheiten frühzeitig erkannt werden, ist übrigens mit einem professionellen Pflegevertrag auf der sicheren Seite.

Artikel lesen13.05.2026
Baumpflege

Baumschnitt im Winter

Der Winter ist die ideale Jahreszeit für den Baumschnitt an Laubbäumen. Die sogenannte Vegetationsruhe von Dezember bis Februar eignet sich hervorragend, insbesondere für den Obstbaumschnitt im Februar, da sich die Bäume noch in der Saftruhe befinden. Dabei ist jedoch das Wetter entscheidend: Solange es frostfrei ist (über -5° C), kann problemlos geschnitten werden. Bei Temperaturen unter -5° C sollte die Schere ruhen, da das Holz sonst spröde wird und leicht reißen kann. Wichtig zu wissen: Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt. Größere Eingriffe müssen jedoch außerhalb der gesetzlichen Schonzeit erfolgen, die vom 1. März bis zum 30. September gilt. Besondere Vorsicht ist bei sehr großen Bäumen oder bei Schnitten in der Nähe von Gebäuden und Stromleitungen geboten – hier sollte stets ein Profi ans Werk gehen.

Artikel lesen01.02.2026
Saisonales

Sommerpflege (Juni-Aug)

In den heißen und trockenen Monaten zwischen April und September wird die Bewässerung in Mainfranken zur wichtigsten Gartenaufgabe. Die goldene Regel hierfür lautet: Lieber selten und dafür durchdringend gießen, als jeden Tag nur oberflächlich. Am besten erfolgt die Bewässerung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Um die wertvolle Feuchtigkeit länger im Boden zu halten und die Verdunstung zu reduzieren, ist das Mulchen der Beete eine sehr bewährte Methode. Neben dem Gießen steht im Sommer auch ein sanfter Formschnitt auf dem Programm. Traditionell gilt der Johannistag am 24. Juni als der perfekte Zeitpunkt für den sommerlichen Heckenschnitt. Wer Obstbäume im Garten hat, sollte mit dem Sommerschnitt hingegen warten, bis die Ernte vollständig abgeschlossen ist.

Artikel lesen15.06.2026
Gartenpflege

Herbstvorbereitung

Der Herbst ist die optimale Zeit, um den Garten auf den Winter vorzubereiten und neue Pläne in die Tat umzusetzen. Vor allem die Monate Oktober und November sind die beste Pflanzzeit für Gehölze. Der große Vorteil gegenüber dem Frühjahr: Der Boden hat noch Restwärme aus dem Sommer, sodass die Wurzeln vor dem ersten Frost optimal anwachsen können. Gleichzeitig steht die große Reinigung an: Falllaub sollte unbedingt vom Rasen entfernt werden, da das Gras darunter sonst ersticken könnte und die Gefahr von Pilzbefall steigt. Und auch wenn es auf den Winter zugeht, brauchen immergrüne Pflanzen an frostfreien Tagen gelegentlich noch Wasser. Zu guter Letzt gehört zur perfekten Herbstvorbereitung auch das Einwintern der Gartengeräte, damit diese im nächsten Frühjahr wieder einsatzbereit sind.

Artikel lesen05.10.2026
BNatSchG

Rechtliches beim Schnitt

Wann und wie stark man Pflanzen im eigenen Garten schneiden darf, ist gesetzlich geregelt. Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gilt vom 1. März bis zum 30. September eine strenge Schonzeit zum Schutz brütender Vögel und Kleintiere. In diesem Zeitraum sind radikale Rückschnitte – das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“ – sowie Baumfällungen außerhalb des Waldes und an Hecken verboten. Erst ab dem 1. Oktober endet diese Frist und größere Schnitte dürfen wieder durchgeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Garten im Sommer komplett verwildern muss: Schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa um den Zuwachs in Form zu halten, bleiben ganzjährig zulässig. Zudem gibt es gesetzliche Ausnahmen vom Radikalschnitt-Verbot, beispielsweise wenn akute „Gefahr im Verzug“ besteht, etwa durch Sturmschäden oder abbrechende Äste, die auf Wege zu stürzen drohen.

Artikel lesen01.03.2026
Handwerk im Garten

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Expertise | Garten Lindner GmbH